Maulkörbe
für die Projektgegner - Freipässe für
Behördenvertreter?
Exekutive und Verwaltung der Stadt Zürich greifen
ungewöhnlich heftig in diesen Abstimmungskampf ein, nicht
nur durch das erstmals ausgesprochene Verbot, an städtichen
Wohnungen Fahnen aufzuhängen.
Peter Ess, Direktor des Amtes für Hochbauten, warb am 11.
September an der einzigen Podiumsdiskussion zum
Abstimmungsgeschäft an der Seite von Baurechtnehmer Frank
Binder für dessen Projekt. Er verlor mehrfach die
Contenance und attackierte Kritiker. Seine Chefin,
Stadträtin Kathrin Martelli, benutzte die Stadtratskolumne
im Tagblatt der Stadt Zürich dazu, den Projektgegnern Neid
vorzuwerfen. Beides liegt nach bundesgerichtlicher
Gesetzgebung nicht drin. Behörden sollen - sinnigerweise -
über ihre Geschäfte informieren, haben sich aber grosser
Zurückhaltung zu befleissigen.
Zur Rechtslage der
Fahnenaktion
Zur Rechtslage des Eingreifens
von Behörden in Abstimmungskämpfe